Wohnungsumzug, Wohnungsentrümpelung und Helfer

Das zu Hause ist der Ort, an dem sich jeder Mensch am wohlsten fühlt. Hier ist Platz für alle persönlichen Besitztümer, zum Ausruhen, für Geselligkeit und natürlich auch für Vertrautheit. Wo das zu Hause ist, ist ganz unterschiedlich. Manche Menschen bevorzugen ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, andere entscheiden sich für die Ungebundenheit, die eine Mietwohnung bietet. Besonders beim Leben in einer Mietwohnung ist ein Wohnungsumzug nicht unüblich. Sobald Nachwuchs ansteht, die Bewohner einen Tapetenwechsel brauchen oder die Wohnung den Bedürfnissen nicht mehr gerecht wird, ist ein Umzug die logische Konsequenz. 

Ein Umzug und eine Wohnungsentrümpelung, beispielsweise von FA. WEISS, ENTRÜMPELUNG UND RÄUMUNGEN, sind nicht über Nacht vollzogen und es braucht eine umfangreiche Planung damit alles klappt. Zunächst ist für die aktuelle Wohnung eine Kündigung nötig. Die meisten Wohnungen haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Solange müssen Mieter die Miete noch weiterbezahlen, bevor sie ihre Schlüssel abgeben können und der Vertrag schließlich beendet ist. Manchmal kommt es vor, dass Mieter, die einen Umzug planen, in einem Monat zwei Mieten bezahlen müssen, nämlich die Miete für die aktuelle Wohnung und die Mietzahlung für die neue Wohnung. Wer Geld sparen möchte, sollte gut genug planen und den Zeitpunkt für den Vertragsbeginn der neuen Wohnung gut abpassen. In der Regel erhalten Mieter bereits zwei Wochen vor Vertragsbeginn die Schlüssel, sodass ein nahtloser Übergang von der einen in die andere Wohnung durchaus machbar ist.   

Wer umzieht, sollte über ein kleines finanzielles Polster verfügen. Eine große Geldsumme fließt vor allem in die Kaution, die fast jeder Vermieter vor der Wohnungsübergabe von den neuen Mietern verlangt. Diese beträgt in der Regel zwei Monatskaltmieten, maximal jedoch drei Monatskaltmieten. Die Kaution verlangen Vermieter, um sich abzusichern. Die Sicherheit dient zum Beispiel, wenn der Mieter einmal einen Mietzahlungsrückstand haben sollte oder Nachforderungen von Abrechnungen nicht zahlt. Auch nach einem Auszug kann der Vermieter Summen der Kaution einbehalten, wenn am Mietobjekt zum Beispiel Schäden vorliegen, die der Mieter zu verantworten hat. Da ein Umzug ohnehin sehr teuer sein kann, reißt die Kaution ein großes Loch in das Budget. Für diese Fälle gibt es auch sogenannte Kautionsbürgschaften. Diese stellen kommerzielle Anbieter zur Verfügung, die als Gegenleistung eine kleine Bezahlung verlangen. Der Mieter erhält dafür eine Bürgschaftsurkunde, die er seinem Vermieter überlassen kann und die diesem die geforderte Sicherheit garantiert. Viele Vermieter akzeptieren eine solche Urkunde anstelle einer Kaution, jedoch sind sie dazu nicht verpflichtet.   

Nach dem Wohnungsumzug und der Wohnungsentrümpelung stehen meistens noch Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung an. Denn je nachdem, wie der Zustand der Wohnung bei Bezug war, müssen Wände gegebenenfalls gestrichen werden oder es bedarf einer Grundreinigung. Diese Arbeiten sind vor der Wohnungsübergabe zu erfüllen und können sowohl in Eigenregie als auch durch das Engagieren einer professionellen Firma erledigt werden.


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