Biologische Kleinkläranlage

Biologische Kleinkläranlagen, beispielsweise von der SW Umwelttechnik Österreich GmbH, werden häufig bei Einfamilienhäusern, in ganzen Siedlungen oder ländlichen Gebieten eingesetzt, wenn es nicht möglich ist, das Abwasser an große Kläranlagen anzuschließen und dorthin zu leiten, damit es dort geklärt wird. 

Die biologischen Kleinkläranlagen funktionieren im Prinzip wie die großen Kläranlagen, sind bloß für weniger Personen ausgerichtet.   

So eine Kläranlage besteht aus einem Absetzbecken, welches Feststoffe und Fette vom Abwasser getrennt werden und sich auf dem Boden absetzen. Anschließend erfolgt eine Reinigung des Abwassers.   

Zum Klären kommen dieselben Abläufe wie auch bei den großen Kläranlagen zum Einsatz.  Hier unterscheidet man zwischen dem Belebtschlammverfahren, Membranbelebungsreaktoren  Aufbau und Funktionen richten sich nach der DIN Norm 4261.   

Das Abwasser kommt durch einen Zulauf in die Kläranlage. Es gelangt ins Absetzbecken und wird dort grob gereinigt. Anschließend setzen sich die Feststoffe auf dem Boden ab. Diese Stufe wird als Vorklärung bezeichnet. Dann kommt es zur biologischen Reinigung des Abwassers. Mithilfe von Mikroorganismen wird das Wasser weiter gereinigt. Nach der mechanischen Reinigung folgt zum Schluss eine Nachklärung. Da bei der Reinigung mit HIlfe von Mikroorganismen viel Sauerstoff notwendig ist, ist eine gute Belüftung der Anlage von Nöten. Befindet sich Schlamm in der Nachklärung, so deutet dies auf eine gute Reinigungswirkung hin.   

Das nun gereinigte Abwasser kann nun abgeleitet werden. Dieses darf jedoch nicht einfach so in den nächsten See geleitet werden, sondern ist erst nach einer einzuholenden Genehmigung bei der Wasserbehörde abzuleiten. Dies kann durch Versickern in den Garten oder durch Zuführung über eine Rohrleitung in die Natur geschehen. Eine grunsätzliche Entwässerungsgenehmigung muss ebenfalls vorliegen.   

Biologische Kleinkläranalgen sind in verschiedenen Größen erhältlich und müssen regelmäßig gewartet werden. Funktioniert die Kleinkläranlage nicht mehr ordnungsgemäß, so muss sie auf jeden Fall überprüft und das Problem beseitigt werden. Hält man sich nicht daran, kann dies strafrechtliche Folgen haben, da bei nicht ordnungsgemäßer Funktion der Anlage ungereinigtes Abwasser in den Untergrund versickert und somit der Umwelt erheblich schadet.   

Es wird daher gefordert, beim Kauf einer biologischen Kleinkläranlage, welche eine bauaufsichtliche Zulassung benötigt, einen Wartungsvertrag mit abzuschließen. Die Wartungen belaufen sich auf eine bis drei Stück pro Kalenderjahr. Ansonsten ist eine eigenständige Kontrolle durch den Betreiber vorzunehmen (dies ist im Landeswassergesestz nachzulesen).   

Die Behälter, aus denen die Kleinkläranlagen bestehen, sind meist aus stabilem und widerstandsfähigem PE-Material. Die Kosten variieren zwischen 2000 und 5000 Euro, je nach Art der Anlage. Es kann bei biologischen Kleinkläranlagen auf aufwändige Mess- und Regeltechnik verzichtet werden.   

Alle weiteren Informationen findet man auch in den DIN Normen: DIN EN 12566-1 (Anlagen mit Abwasservorbehandlung), DIN 4261-1DIN (Anlagen mit Abwasserbelüftung; Anwendung, Bemessung, Ausführung und Prüfung) und 4261-2 (Werkmäßig hergestellte Faulgruben).


Teilen