Barrierefreie Bäder – die Anforderungen grob skizziert
Barrierefreie Bäder sind nicht „speziell“ für Menschen mit einer Behinderung entworfen. Diese Art des Bauens soll Menschen in all ihren Lebenssituationen unterstützen und dabei insbesondere die Bedarfe der Nutzer des Bades berücksichtigen. Denn nicht zuletzt unterstützt die Barrierefreiheit eines Bades auch alltäglich Menschen, die nur übergangsweise, z. B. im Hinblick auf einen Unfall, auf ein barrierefreies Bad angewiesen sind. Barrierefreie Bäder, wie sie auch von Heizung Sanitär H. Uhrmann Ges.m.b.H. angeboten werden, können somit allen Nutzern des Bades einen zusätzlichen Komfort im alltäglichen Leben bieten.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit eines Wohnraums sind mittels zahlreicher Verordnungen und Standards wie die DIN 18040-2 explizit definiert. Danach gilt ein Wohnraum als barrierefrei, sofern er ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe für Menschen zugänglich sowie nutzbar ist. Basis eines barrierefreien Wohnraums sollen die Bedarfe von Klein- und Großwüchsigen, Alten und Jungen, Menschen mit sensorischen, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen und Menschen mit Gepäck oder Kinderwagen sein.
Für barrierefreie Bäder ist als Standard zunächst definiert, dass alle Bedien- und Ausstattungselemente sowie Bauteile des Bades keine scharfen Kanten aufweisen dürfen. Die scharfen Kanten können abgerundet oder mit einem Kantenschutz ausgestattet werden. Zudem müssen die Bedien- und Greifhöhen von Türklinken, Lichtschaltern oder Griffen generell 85 cm betragen (gemessen ab Oberkante Fertigfußboden). Ebenso besteht die Pflicht, das Bad gleichmäßig hell und warmweiß ohne Blendungen, Spiegelungen oder Schlagschatten auszuleuchten. Die Standards der DIN 18040-2 empfehlen hier, die Beleuchtung rechts und links neben dem Spiegel am Waschbecken anzubringen. Dabei müssen sich die Ausstattungselemente des Bades visuell kontrastreich von ihrer Umgebung durch Umrahmungen oder einen dunklen Hintergrund abheben.
Für die Türen des Bades ist empfohlen, diese so einzubauen, dass sie nach außen öffnend und nach außen entriegelbar sind. Generell sollten die Türen leicht und deutlich wahrnehmbar zu schließen und zu öffnen sein. Die Türanschläge und Schwellen dürfen eine Höhe von 2 cm nicht überschreiten. Zudem besteht die Pflicht, an Glastüren oder verglasten Türen erkennbare Markierungen anzubringen.
Vorausschauend sollte beim Bau eines Bades allein mit Dusche berücksichtigt werden, dass für das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne mit Lifter ausreichend Platz zur Verfügung steht. Zudem ist für die Bewegung vor Sanitärobjekten des Bades eine Fläche von 120 x 120 cm einzuhalten. In diese Bewegungsfläche dürfen Ausstattungselemente und Bauteile des Bades wie Heizkörper, Rohrleitungen und Handläufe nicht hineinragen oder diese Fläche sogar einschränken. Insgesamt müssen alle Thermostatventile aus der sitzenden Position erreichbar sein. Zugleich sind im Greifbereich bzw. in Greifnähe der sitzenden Person ausreichend Ablageflächen zu schaffen und zudem ist genügend Stauraum für Hygiene- und Pflegeprodukte einzuplanen.
Für das Bewegen im Bad müssen alle Bodenbeläge fest verlegt, rutschhemmend und für Rollatoren, Rollstühle oder Gehhilfen geeignet sein. Als Wärmequelle ist für das Bad die Fußbodenheizung empfohlen. Potentielle Stolperfallen wie Badvorleger werden mit dieser Beheizungsart entbehrlich.
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